Behördlich vorgeschriebene Kontrolle
Eine Kläranlage oder ein Ölabscheider - muss wie jede technische Anlage - richtig betrieben werden.
So sind trotz wartungsarmer Bauweise regelmäßige Arbeiten und Kontrollen notwendig.
Die Wartung umfasst die Kontrolle der Funktion der Kläranlage, Tausch der Verschleißteile sowie einfache Untersuchungen.
Für die Fremduntersuchung wird eine Analyse der Wasserprobe und die einfache Kontrolle der Gesamtanlage durchgeführt.
Eine technische Überprüfung nach § 134 WRG umfasst eine detalierte Kontrolle der Gesamtanlage mit Laboruntersuchung der Wasserproben.